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Bald überqueren wir die Grenze von Rheinland-Pfalz
nach Hessen. Hier sehen wir einen Informationsstand und links davon den
Grenzstein. Es handelt sich hier um eine uralte und historische Grenze.
Es handelt sich gleichzeitig um die Grenze von Rheingau-Taunus und dem
Rhein-Lahn-Kreis und um die Grenze von Kaub zu Lorchhausen. Schon im
Jahre 983 bestand diese Grenze. Im "Rheingauer Weistum", dem ersten
Grundgesetz für die öffentlich-rechtlichen Verhältnisse im Rheingau,
wurde die Grenze in 1324 festgeschrieben. |